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Produktratgeber Betrieb

8 Fragen zur Ersten Hilfe im Betrieb

Hinweis: Die folgenden Zusatzinformationen zum Thema Erste Hilfe basieren auf deutschen Gesetzen und Verordnungen. Bitte beachten Sie die für Sie verbindlichen landesspezifischen Vorschriften und Bestimmungen. Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrer zuständigen Behörde.

Trotz aller Bemühungen in der Unfallverhütung ist es schnell passiert: Ein Mitarbeiter hat sich bei der Ausübung seiner Berufstätigkeit verletzt und benötigt Erste Hilfe. Doch was genau ist unter dem Begriff „Erste Hilfe“ zu verstehen? Und was muss im Unternehmen an Rahmenbedingungen vorhanden sein, damit Erste Hilfe geleistet werden kann?


In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, worauf Sie beim Thema Erste Hilfe achten müssen, welche gesetzlichen Vorgaben es gibt und welche Produkte Sie für die Erstversorgung in Ihrem Betrieb benötigen.

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Welche rechtlichen Grundlagen gibt es?

Die Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 „Grundsätze der Prävention“ definiert Anforderungen an das Erste-Hilfe-Material und die Erste-Hilfe-Einrichtungen im Betrieb. Erläuterungen und Konkretisierungen zu dieser Unfallverhütungsvorschrift finden sich in der Richtlinie BGR A1 „Grundsätze der Prävention“.


Prinzipiell hat der Arbeitgeber nach § 2 BGV A1 für erforderliche Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Die Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb liegt laut § 24 BGV A1 im Verantwortungsbereich des Unternehmers. Er muss die Voraussetzungen dafür schaffen, dass bei einem Notfall Erste Hilfe geleistet werden kann.

Was genau heißt das nun für Sie als Arbeitgeber? Um die Erste Hilfe im Betrieb zu organisieren, benötigen Sie Erste-Hilfe-Material, Rettungstransportmittel, Sanitätsräume und ggf. Rettungsgeräte. Außerdem muss Personal wie beispielsweise Ersthelfer oder Betriebssanitäter mit fachkundigem Wissen zur Ersten Hilfe ausgebildet werden. In den folgenden Abschnitten erfahren Sie mehr über diese Themen.

Was ist beim Erste-Hilfe-Material zu beachten?

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Zum Erste-Hilfe-Material gehören Verbandkästen, Verbandschränke und Erste-Hilfe-Koffer. Welche dieser drei Varianten für Ihr Unternehmen in Frage kommt, richtet sich nach den betrieblichen Gegebenheiten. Während ein Verbandkasten schnell in einem Schrank verstaut werden kann, muss ein Verbandschrank dauerhaft an eine Wand angebracht werden. Ein Erste-Hilfe-Koffer vereint beides: Sie können ihn dank des Tragegriffs sowohl bequem transportieren, als auch mit dem Befestigungsmaterial an der Wand fixieren.

Das Erste-Hilfe-Material muss stets griffbereit und leicht zugänglich aufbewahrt, sowie vor schädigenden Einflüssen geschützt werden und in ausreichender Menge bereit stehen. In regelmäßigen Abständen muss das Material auf Vollständigkeit und Aktualität geprüft werden.

Nach § 24 Abs. 6 BGV A1 ist jede Hilfeleistung in einem Verbandbuch zu dokumentieren und fünf Jahre verfügbar zu halten. Diese Dokumentation liefert eine wichtige Grundlage zur Planung und Organisation der Ersten Hilfe. Es können Unfallschwerpunkte und die dadurch entstehenden Verletzungen analysiert und Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Bei einem Arbeitsunfall dient das Verbandbuch als Nachweis um Schadensersatzansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen.

Wie viel Erste-Hilfe-Material wird benötigt?

Was in welcher Menge in einem Verbandkasten, Verbandschrank oder Erste-Hilfe-Koffer enthalten sein muss, regeln verschiedene DIN-Normen. Nach DIN 13157 enthält ein kleiner Verbandkasten 65 Teile, unter anderem diverse Verbände, Kompressen, Dreieckstücher, eine Schere, Heftpflaster, Einmalhandschuhe und eine Rettungsdecke. Der große Verbandkasten nach DIN 13169 enthält 127 Teile. Wichtig zu wissen: Die beiden Verbandkästen unterscheiden sich nicht in der Art des Materials, sondern in der Menge.

Je nach Betriebsgröße und den vorhandenen betrieblichen Gefahren wird eine unterschiedliche Anzahl an Verbandkästen benötigt:

Verwaltungs- und Handelsbetriebe

1 bis 50 Beschäftigte: 1 kleiner Verbandkasten

51 bis 300 Beschäftigte: 1 großer Verbandkasten

je 300 weitere Beschäftigte zusätzlich: 1 großer Verbandkasten

Herstellungs- und Verarbeitungsbetriebe

1 bis 20 Beschäftigte: 1 kleiner Verbandkasten

21 bis 100 Beschäftigte: 1 großer Verbandkasten

je 100 weitere Beschäftigte zusätzlich: 1 großer Verbandkasten

Baustellen

1 bis 10 Beschäftigte: 1 kleiner Verbandkasten

11 bis 50 Beschäftigte: 1 großer Verbandkasten

je 50 weitere Beschäftigte zusätzlich: 1 großer Verbandkasten

Der große Verbandkasten DIN 13169 kann auch durch zwei kleine Verbandkästen DIN 13157 ersetzt werden.

Gibt es Regelungen zur Haltbarkeit von Erste-Hilfe-Material?

Die Inhalte von Verbandkästen, Verbandschränken oder Erste-Hilfe-Koffern haben unterschiedliche Haltbarkeiten. Steril verpackte Materialien (z. B. Kompressen oder Verbände) haben ein Mindesthaltbarkeitsdatum. Dies kann je nach Hersteller bis zu 20 Jahre betragen. Nach dem Medizinproduktegesetz darf das Verbandmaterial nach dem Ablauf des Verfallsdatums nicht mehr verwendet werden. Hintergrund dieser strengen Regelung ist die Tatsache, dass beispielsweise Verbände nicht mehr steril sind oder Heftpflaster ihre Klebeeigenschaften verlieren. Unsteril verpackte Materialien (z. B. Dreieckstücher oder die Rettungsdecke) haben kein Mindesthaltbarkeitsdatum und müssen erst bei Verbrauch wieder aufgefüllt werden.

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Wie sieht es mit der Ersten Hilfe in speziellen Berufsgruppen aus?

Je nach Berufsgruppe fällt die Unfallgefährdung unterschiedlich aus. Im Büro passiert es schnell, dass man sich mit einer Schere oder einem Cutter schneidet und ein Pflaster benötigt. In der Industrie dagegen, wo mit schweren Gerätschaften gearbeitet wird, fallen die Verletzungen oft größer aus – Quetschungen, größere Schnittwunden oder Verätzungen kommen trotz hoher Sicherheitsstandards immer wieder vor.

Um diesen unterschiedlichen Verletzungen gerecht zu werden, wurde für die Berufsgruppen Maschinenbau, Metallverarbeitung, Verwaltung und Werkstatt ein spezieller Erste-Hilfe-Koffer entwickelt. Dieser enthält die Basis-Ausstattung entsprechend der DIN 13157 plus eine berufsbezogene Erweiterung, wie Augen-Sofortspülung, Beatmungsmaske, Kühlspray oder Replantatbeutel. Auf Anfrage können wir Ihnen auch Erste-Hilfe-Koffer für andere Berufsgruppen anbieten. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

Was muss beim Transport eines Verletzten beachtet werden?

Nach § 24 Abs. 3 BGV A1 muss der Verletzte nach einem Unfall im Betrieb sachkundig und schonend zur medizinischen Weiterversorgung gebracht werden. Dies geschieht mit sogenannten Rettungstransportmitteln. Dazu zählt die klassische Krankentrage. In Arbeitsstätten mit weitläufigen Firmengebäuden müssen Krankentragen an mehreren gut erreichbaren Stellen vorhanden sein.

Anders sieht das in Berufszweigen aus, wo unter speziellen Rahmenbedingungen gearbeitet wird, z. B. im Bergbau oder in der Höhenrettung. Eine herkömmliche Krankentrage kann hier aufgrund der räumlichen Bedingungen nicht eingesetzt werden. Empfehlenswert sind Schaufeltragen, Schleifkorbtragen oder andere Transportmittel.

Muss jede Firma einen Sanitätsraum zur Verfügung stellen?

In Abhängigkeit von der Größe bzw. der Gefährdung im Betrieb muss laut § 25; Abs. 4 BGV A1 ein Sanitätsraum im Unternehmen eingerichtet werden. Solch ein Erste-Hilfe-Raum soll in erster Linie die Wirksamkeit der Ersten Hilfe fördern, indem der Verletzte und seine Helfer vor störenden Einflüssen abgeschirmt werden. Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), den Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR) und den Forderungen des Mutterschutzgesetzes sind im Sanitätsraum entsprechende Liegen aufzustellen.

Übrigens: Einrichtungen der Ersten Hilfe müssen gekennzeichnet werden, damit sie im Notfall schnell zu finden sind. Welche Vorgaben es zu dieser Kennzeichnung es gibt, lesen Sie in unserem Ratgeber Erkennungsweiten.

Gibt es noch andere Utensilien, die bei der Ersten Hilfe zum Einsatz kommen?

Bei manchen Unfällen, wie beispielsweise einem Brand oder einer Verätzung mit Lauge werden zusätzliche Rettungsgeräte benötigt. Dazu zählen z. B. Körperduschen, Augenspülflaschen, Sprungtücher oder Schneidgeräte. Auch Feuerlöscher fallen in diese Kategorie.

In unserem Produktratgeber Augenspülflaschen erfahren Sie mehr über die korrekte Anwendung dieser Spülflaschen im Rahmen der Ersten Hilfe.

Hier finden Sie den Wegweiser Erste Hilfe der Firma Söhngen, in dem weitere Produktinformationen zu diesem Thema aufgeführt sind.

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