Gasflaschenlagerung

Hochwertige Produkte für die sichere Gasflaschenlagerung im Betrieb: Einfach irgendwo und wie es gerade passt? So einfach ist es leider nicht. Die Auswahl sicherer Aufbewahrungslösungen hingegen schon. Hier finden Sie Gasflaschenschränke, Gasflaschencontainer und Zubehör für die Gefahrstofflagerung und zudem weitere Informationen zum Thema.

In der Kategorie Gasflaschenlagerung bieten wir Ihnen Produkte der folgenden Marken: eurokraft pro, eurokraft basic, asecos.

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Gasflaschenlagerung: ab in den Gasflaschenschrank, raus aus der Gefahrenzone



Unsichtbar, schwerelos und ganz schön reaktionsfreudig: Gasflaschen sind zwar eine gute, aber eben nicht die optimale Lösung zur Lagerung von Gas. Deshalb fordern der Gesetzgeber und die Vernunft weitere Maßnahmen zur sicheren Gasflaschenlagerung.



Wie sind Gasflaschen zu lagern?



Während es im Haushalt größtenteils ausreicht, Gasflaschen aufrecht, gut verschlossen und an einem geeigneten Lagerungsort aufzubewahren, gelten in der betrieblichen Gefahrstofflagerung strengere Regeln – allein schon wegen der Menge an zu lagernden Behältern. Die TRGS 510 ist hier maßgeblich und benennt zunächst drei Grundbedingungen:



  • Als Druckgasbehälter unterliegen Gasflaschen einer rigorosen Gefährdungsbeurteilung.

  • Sobald Gasflaschen auf Vorrat gehalten werden, gilt dies als Lagerung und die strengsten Sicherheitsrichtlinien greifen.

  • Gasflaschen müssen vor Hitze, Feuer, mechanischer Beschädigung, Korrosion und Diebstahl geschützt werden.


Die praktischen Regeln für die Aufstellung und Verwendung von Gasflaschenschränken oder Gasflaschencontainern sind sehr kleinteilig. Allgemein gilt für das Gasflaschenlager:



  • Zutritts- oder Zugriffssicherung durch Schlösser

  • Kennzeichnung des Lagerbereichs mit Verbotsschildern

  • Markierung des Schutzbereichs um das Lager

  • Sicherheitsabstand zu weiteren Gefahrenquellen mindestens 5 m

  • Bei brennbaren Gasen ist ein Feuerlöscher in unmittelbarer Nähe bereitzuhalten

  • Bei Lagerung in Innenbereichen führt mindestens eine Tür direkt nach draußen


Grundsätzlich wird zwischen der Aufstellung einer Gasflaschenlagerung im Freien und der Aufstellung in Innenräumen unterschieden.



Die Lagerung im Innenbereich wird als Ausnahme betrachtet, da sie an den zu wählenden Ort sehr viele Anforderungen stellt. Im Freien sind Gasflaschen in einem Gasflaschenschrank, einem Gasflaschencontainer oder einem Gitterschrank besser aufgehoben. Denn hier ist die entscheidende Dauerlüftung von Natur aus gegeben.



Steht ihr Gefahrstofflager nicht unter einem Dach, wählen Sie Ausführungen mit eigener Überdachung. Achten Sie bei der Auswahl zudem nicht nur auf die Anzahl lagerbarer Gasflaschen, sondern auch auf Details wie Haltevorrichtungen, die ein Umfallen verhindern.



Wo dürfen Gasflaschen nicht gelagert werden?



  • In Treppenhäusern

  • In Durchfahrten oder Durchgängen

  • In Garagen oder Arbeitsräumen (Ausnahme: Bereitstellen zur baldigen Verwendung)

  • Auf Verkehrs- oder Fluchtwegen

  • In Räumen unter Erdniveau (mit Ausnahmen bei Einhaltung strengster Sicherheitsregeln)


Warum darf man Gasflaschen nicht liegend lagern?



Gasflaschenwände sind dünner als ihr Boden. Darum würde bei einer liegenden Lagerung das Risiko mechanischer Beschädigungen steigen. Noch wichtiger ist allerdings, dass Gasflaschen insbesondere bei der Entnahme nicht liegen. Sonst droht Brand- oder Explosionsgefahr.

Noch mehr zur sicheren Aufbewahrung erfahren Sie in unseren Informationen zur vorschriftsmäßigen Gefahrstofflagerung sowie in unserem Magazinbeitrag zu gefährdenden Stoffen. Alles Weitere verraten wir Ihnen auch persönlich – nehmen Sie jetzt mit uns Kontakt auf.