Einweg-Schutzkleidung

Mehrweg ist meist besser als Einweg. Es sei denn, es geht um den Schutz von Menschen und Material. Dann schlägt die Stunde der Einweg-Schutzkleidung – denn hier geht Sicherheit und Hygiene stets vor. Entdecken Sie jetzt alles zum Thema Einweg-Handschuhe und Einweg-Schutzbekleidung für Reinraum und Hygiene!

In der Kategorie Einweg-Schutzkleidung bieten wir Ihnen Produkte der folgenden Marken: Leipold+Döhle, 3M.

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Einweg-Schutzkleidung: Halten Sie Keime im Zaum!



Keime haben eine unangenehme Fähigkeit: Sie machen es sich auf wirklich jeder Oberfläche gemütlich. Insbesondere auf allem, was Sie am Körper tragen. Einweg-Handschuhe, Einweg-Overalls und weitere Einweg-Schutzkleidung können zwar nichts dagegen ausrichten, aber sie sorgen trotzdem dafür, dass Kontaminierung kein Thema ist.



Wozu dient Einweg-Schutzkleidung?



Arbeitskleidung trägt zur Mitarbeitersicherheit und zu besseren Arbeitsergebnissen bei. Einweg-Overalls, Einweg-Überziehschuhe und Einweg-Handschuhe gehen noch einige Schritte weiter. Überzieher, Overalls, Schürzen oder Hauben werden über der eigentlichen Kleidung getragen und anschließend direkt entsorgt. So verhindert Schutzkleidung für den begrenzten Mehrfacheinsatz oder den Einfachgebrauch folgendes:



  • Kreuzkontaminierung in hygienisch sensiblen Bereichen

  • Direkten Kontakt zwischen problematischen Stoffen und Menschen

  • Verunreinigungen der eigentlichen Kleidung

  • Verunreinigungen von Produkten oder Oberflächen


Je nach Material und Klasse schützt Einweg-Kleidung nicht nur vor Keimen, sondern auch vor gefährlichen Gasen und Flüssigkeiten oder vor Alltagsschmutz wie Farbspritzern, Staub und Flecken.



Welche Typen von Einweg-Schutzbekleidung kaufen?



Einweg-Kleidung wird je nach Schutzklasse des Materials in verschiedene Typen eingeteilt. Maßgeblich hierfür sind die EWG 89/686 und verschiedene Normen für die einzelnen Klassen. Die Auswahl des Typs richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung für den jeweiligen Arbeitsbereich und den daraus entstehenden gesetzlichen Vorschriften. Ein Einweg-Schutzkleidungsprodukt kann mehrere Typisierungen kombinieren:



  • Typ 1 – gasdicht – für Chemikalienschutzanzüge mit drei Unterklassen für die Atemluftzufuhr

  • Typ 2 – nicht gasdicht – Schutz gegen Flüssigkeiten, Spray und Staub

  • Typ 3 – flüssigkeitsdicht – Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien

  • Typ 4 – sprühdicht – gegen Spray-Kontakt mit Flüssigkeiten

  • Typ 5 – partikeldicht – schützt zuverlässig vor gesundheitsgefährdendem Staub, zum Beispiel bei Abbrucharbeiten

  • Typ 6 – begrenzt spritzdicht – zum Beispiel als Arbeitsoverall bei Malerarbeiten einsetzbar


Für ESD-Arbeitsplätze müssen Einweg-Schutzbekleidungen zusätzlich antistatisch gemäß EN 1149 sein. Einige Arbeitsumgebungen verlangen einen Schutz vor radioaktiven, kontaminierten Partikeln nach EN 1073-2:2002 oder einen Schutz gegen biologische Wirkstoffe gemäß EN 14126.



Wo muss Einweg-Bekleidung getragen werden?



Der Gesetzgeber kennt viele Einsatzbereiche für Einweg-Schutzkleidung, in denen einfache Arbeitshosen oder Arbeitsshirts nicht ausreichen. Dazu gehören unter anderem:



  • Asbestentsorgung

  • Zementherstellung

  • Arbeiten im Reinraum

  • Pharmazeutische Arbeitsplätze

  • Lebensmittelherstellung und -verarbeitung

  • Medizinische Versorgung

  • Forensische Arbeiten


Auch wenn es weniger streng zugeht, sind Einweg-Produkte in der Industriereinigung oder bei handwerklichen Tätigkeiten angesagt. Denn es gilt das Motto: Arbeitsschutz von Anfang an. Gerne lassen wir Ihnen zu unserem Programm für Schutz und Betriebssicherheit weitere Informationen zukommen. Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf.