Back to Business – Verkaufsflächen
AKTUELLE INFORMATIONEN ZU SARS-CoV-2 FÜR DEN EINZELHANDEL
Nach wochenlangen Schließungen konnte der Einzelhandel zuletzt endlich aufatmen. Nach momentanem Stand dürfen Geschäfte mit bis zu 800 qm oder durch Absperrungen entsprechend verkleinerten Verkaufsflächen wieder geöffnet werden. Allerdings gelten strenge Auflagen. Im Einzelhandel sind diese unabdinglich: Individueller Kontakt und Kundennähe gehören zum Geschäft.
Erfahren Sie, wie Sie Ihre Kunden und Mitarbeiter zuverlässig schützen, sich an die gesetzlichen Vorgaben halten und trotzdem ein optimales Einkaufserlebnis garantieren.
Welche Empfehlungen gelten für die Öffnung des Einzelhandels?
Im Rahmen des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards ergeben sich durch den Publikumsverkehr für den Einzelhandel besondere Anforderungen.
- Das Abtrennen des Arbeitsplatzes, bspw. durch eine Infektionsschutzscheibe, mit mindestens 1,5 m Abstand ist Pflicht.
- Auch die Schutzabstände der Stehfläche müssen deutlich markiert werden, beispielsweise mit Klebeband.
- In den meisten Bundesländern müssen Sie, oder Ihre Mitarbeiter, Mund-Nase-Bedeckungen tragen, die Sie als Arbeitgeber zur Verfügung stellen. Teilweise ist die Virenschutzwand im Kassenbereich ausreichend.
- Im Einzelhandel wird ein spezielles Augenmerk auf hygienische Standards erwartet. Achten Sie jetzt besonders auf Hygiene im Betrieb!
- Maskenpflicht besteht übrigens auch für Kunden.
Beschäftigen Sie Mitarbeiter?
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Ihre Mitarbeiter umfassend über die Ansteckungsgefahr und die hygienischen Verhaltensweisen aufzuklären. Dazu gehört, Ihre Angestellten zu häufigem, gründlichen Händewaschen zu animieren. Erinnern Sie auch regelmäßig an Vorsichtsmaßnahmen wie abgewandtes Niesen und Husten in die Armbeuge.
Zusätzlich sind Sie verpflichtet in der Praxis einiges zu tun, um Ihre Mitarbeiter aktiv zu schützen:
- Kein körperlicher Kontakt zu Kunden oder Angestellten.
- Desinfektionsmittel, Flüssigseife und Handtuchspender in Toiletten und Arbeitsräumen bereitstellen.
- Mindestabstand 1,5 Meter kennzeichnen und einhalten.
- Gestalten Sie die Zeitpläne so, dass Arbeitszeiten und Pausen versetzt sind und sich immer die selben Mitarbeiter die Schicht teilen.
Seien Sie außerdem kulant beim ärztlichen Attest. Akzeptieren Sie in diesen Tagen unbürokratisch Krankmeldungen – zum Wohle aller.
3 Tipps zur Umsetzung der Richtlinien in den Geschäften des Einzelhandels
Bänder und Ständer markieren Abstände
Bodenmarkierungen und Absperrbänder erfüllen die Richtlinien, vermeiden Verunsicherung und schützen Kunden und Mitarbeiter trotz Kundennähe.
Stellwand und Scheibe vermeiden körperlichen Kontakt
Professionelle Trennwände und Schutzscheiben garantieren Mitarbeitern und Kunden zuverlässigen Schutz vor Covid-19 bei optimaler Kundenbetreuung.
Sich und andere mit Munde-Nase-Bedeckungen schützen
Gesichtsschutz und Atemschutzmasken verhindern die Ausbreitung von Covid-19, ohne Sie oder Ihre Mitarbeiter unnötig in der Kundenberatung einzuschränken. Zeigen Sie, dass Ihnen das Kundenwohl am Herzen liegt, indem Sie Masken für Ihre Kunden bereithalten.
Online-Seminar: SARS-CoV-2-Schutzmaßnahmen für den Einzelhandel
Hier finden Sie einen Live-Mitschnitt des KAISER+KRAFT Online-Seminars vom 11.05.2020 zum Thema „Back to Business: SARS-CoV-2-Schutzmaßnahmen im Job – Fokus Einzelhandel“ in Kooperation mit dem Hygiene-Netzwerk. Mit vielen wichtigen Informationen zu gesetzlichen Vorschriften, passgenauen Schutzvorkehrungen für Mitarbeiter und Kunden sowie zu speziellen Anforderungen für sanitäre Anlagen und Pausen- und Warteräume.
- Starker Partner
Referent: Rainer Nuss vom Hygiene-Netzwerk - Schutzmaßnahmen
Wie können Sie Mitarbeiter und Kunden schützen? - Gesetzliche Lage
Welche Vorschriften müssen Unternehmen beachten? - Sanitäre Anlagen und Pausen- und Warteräume
Welche speziellen Anforderungen gelten hier?
Checklisten zum Download
Checkliste für den Einzelhandel
Vorbereitung + Kommunikation
- Aufklärung der Mitarbeiter über die Ansteckungsgefahr bei Publikumsverkehr
- Notwendige Personalhygiene und Schutzmaßnahmen kommunizieren
- Geschäft gründlich und hygienisch reinigen
- Verkaufsbereich und Personaltoilette mit Hygienebedarf ausstatten (Seife, Desinfektion, Papierhandtuch)
- Alternative zur Begrüßung festlegen (ohne Körperkontakt)
- Abtrennen des Kassenbereiches bei Mindestabstand von 1,5 m (Virenschutzwand)
- Schutzabstände der Verkaufsfläche deutlich markieren (Klebeband)
- Versetzte Pausen und selbe Mitarbeiter in einer Schicht
Richtlinien für den Verkauf
- Kein körperlicher Kontakt zu Kunden und Kollegen
- Mund-Nase-Bedeckungen bei der Kundenberatung tragen
- Stellen Sie Kunden Masken zur Verfügung, damit jeder Kunde Ihr Geschäft betreten darf
- Mehrmals täglich: Reinigung und Desinfektion aller Flächen
- Viermal täglich: Lüften
- Bei Infektionsverdacht eines Mitarbeiters: Gesundheitsamt informieren
Kontaktieren Sie uns!
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen kostenfrei unter der Telefonnummer 0800 - 205800 zur Verfügung. Oder schreiben Sie uns eine E-Mail an service@kaiserkraft.at.